Money, Money, Money – eine Frage des Gehalts

Mitarbeiter in den Krankenhäusern der Barmherzigen Brüder werden nach dem Tarifwerk „AVR Caritas“ entlohnt. Dies ist ein Regelwerk, das sich an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes anlehnt und die Bedingungen des Dienstvertrages sowie die Gehälter grundlegend regelt. 

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Aufgrund der Bezahlung nach AVR Caritas relativiert sich das leidige Thema der Verhandlungen um regelmäßige Gehaltsanpassungen, denn Tariferhöhungen, die im Öffentlichen Dienst stattfinden, werden früher oder später auch von der AVR übernommen. Auch dieses Jahr konnten so einige Mitarbeiter bereits im Januar beziehungsweise im März von einer Anhebung der Gehälter profitieren.

Doch die Bezahlung nach AVR Caritas bietet auch noch andere Vorteile: So kommen alle Mitarbeiter, die nach AVR Caritas eingruppiert sind, bei zahlreichen Versicherungen in den Genuss des günstigeren Beamtentarifs. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach! Außerdem verpflichtet die AVR den Dienstgeber, diverse Zulagen und Zuschüsse zu gewähren. Beispielsweise gibt es einen anteiligen Zuschuss für Zahnersatz und Heilpraktiker-Leistungen, sofern die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Darüber hinaus freuen sich frisch gebackene Eltern über eine Geburtsbeihilfe von 358 Euro. Dies gilt übrigens auch bei einer Adoption.