Keine halben Sachen! Wir legen einen drauf

Im Krankenhaus St. Barbara Schwandorf gelten der 24. und der 31. Dezember als freie Tage. Für alle Mitarbeiter, die nach dem Tarifwerk „AVR Caritas“ bezahlt werden, bedeutet das, dass nicht wie bei anderen Arbeitgebern halbe oder gar ganze Urlaubstage dafür genommen werden müssen. Stattdessen werden sowohl der Heilige Abend als auch Silvester wie Feiertage behandelt.

Ein herzliches Dankeschön gilt an dieser Stelle all jenen Kollegen, die an einem der beiden Tage zum Wohle unserer Patienten arbeiten und damit den laufenden Betrieb im Krankenhaus sichern. Unfälle und Krankheiten machen leider auch vor Festtagen nicht halt. Für Dienste am Heilig Abend und an Silvester fallen selbstverständlich die üblichen Feiertagszuschläge an.