So erhalten Mitarbeiter des Krankenhauses zum Beispiel je einen Tag Sonderurlaub für
- die kirchliche Hochzeit,
- die Geburt des eigenen Kindes,
- die Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Konfirmation des eigenen Kindes oder
- die kirchliche Eheschließung des eigenen Kindes.
Aber auch bei den weniger erfreulichen Anlässen wie einem Krankheits- oder gar Sterbefall kann man sich auf den Dienstgeber verlassen. Hier gibt es im Krankheits- oder Sterbefall ein bis zwei Tage zusätzlich frei. Bei der Erkrankung eines Kindes oder einer Betreuungsperson sind dies sogar bis zu vier Tage.