Gibt es nicht immer was zu Feiern? Bei uns gibt es zusätzliche freie Tage

Für private und kirchliche Anlässe gibt es im Krankenhausverbund der Barmherzigen Brüder zusätzliche Urlaubstage.

Foto: Marga Dotzler

So erhalten Mitarbeiter des Krankenhauses zum Beispiel je einen Tag Sonderurlaub für 

  • die kirchliche Hochzeit,
  • die Geburt des eigenen Kindes,
  • die Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Konfirmation des eigenen Kindes oder
  • die kirchliche Eheschließung des eigenen Kindes.

Aber auch bei den weniger erfreulichen Anlässen wie einem Krankheits- oder gar Sterbefall kann man sich auf den Dienstgeber verlassen. Hier gibt es im Krankheits- oder Sterbefall ein bis zwei Tage zusätzlich frei. Bei der Erkrankung eines Kindes oder einer Betreuungsperson sind dies sogar bis zu vier Tage.